Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

Eventservice Hamburg – Vermietung von Eventtechnik

Vermieter: Eventservice Hamburg

Brachetweg 5

22179 Hamburg

Inhaber: Jaime Sieg

 Telefon: 015208537229

E-Mail: Kontakt@eventservicehh.de


Bürozeiten: Mo–Fr 10:00–22:00 Uhr

 

§1 Geltungsbereich / Definitionen

  1. Diese AGB regeln alle Mietverträge über Event- und Veranstaltungstechnik zwischen Eventservice Hamburg (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
  2. „Mietgegenstand“ sind Geräte und Zubehör, die im Angebot oder Mietvertrag benannt sind (z. B. Lautsprecher, Mikrofone, Nebelmaschinen, Beleuchtung, DJ-Controller, Kabel, Stative).
  3. „Wochenendpreis“ bezeichnet den im Angebot ausgewiesenen Preis für die als Wochenendtage bezeichneten Tage (standardmäßig Freitag 10:00–Sonntag 20:00). Abweichende Definitionen sind im Angebot verbindlich.
  4. „Kalendertag“ bezeichnet einen vollen Kalendertag; ein „angefangener Kalendertag“ wird als voller Kalendertag berechnet.
  5. Für Fotoboxen gelten separate AGB, diese sind einzusehen unter https://www.snapbox-fotoboxen.de/agb/. Diese AGB gelten für private wie gewerbliche Mieter.

 

§2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch folgende Handlungen zustande:
  • Unterzeichnung eines Übergabeprotokolles
  • schriftliche Bestätigung des Vermieters
  • Zahlung der Rechnung
  • tatsächliche Übergabe der Mietgegenstände

      2. Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese AGB an.

 

§3 Mietgegenstand / Zubehör

  1. Mietgegenstand ist ausschließlich das Equipment, das im Mietvertrag oder Angebot aufgeführt ist.
  2. Typische Mietgegenstände sind unter anderem:
  • SOUNDBOKS 3
  • SOUNDBOKS 4
  • SOUNDBOKS Go
  • JBL Partybox 320
  • JBL Partybox 520
  • JBL Partybox 710
  • Teufel ROCKSTER Neo
  • Teufel ROCKSTER Air 2
  • BeamZ Rage 1500 Nebelmaschine
  • BeamZ PartyBar2 Lichtanlage
  • Pioneer XDJ-RX3 DJ-Controller

sowie Zubehör wie Mikrofone, Akkus, Kabel, Stative und weiteres Equipment.

 

§4 Mietzeit / Verlängerung / Rückgabe

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Übergabeprotokoll, Angebot oder Rechnung
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände vollständig und vertragsgemäß zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
  3. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  4. Bei verspäteter Rückgabe gelten die Regelungen gemäß §9.

 

§5 Mietpreis, Zahlung, Kaution

  1. Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Rechnung. Preise verstehen sich gemäß Paragraph 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer.
  2. Der Mietpreis ist grundsätzlich vor Übergabe der Mietgegenstände vollständig zu zahlen. Bei Geschäftskunden (Unternehmen) kann nach individueller Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung erfolgen. Dies erfolgt im Ermessen des Vermieters.
  3. Für Privatkunden wird grundsätzlich eine Kaution erhoben.
  4. Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel 100 €, kann jedoch je nach Umfang, Wert und Art der Mietgegenstände auf bis zu 200 € oder mehr angepasst werden. Die konkrete Höhe wird im Angebot, in der Rechnung oder bei der Übergabe festgelegt.
  5. Bei Geschäftskunden kann auf die Erhebung einer Kaution verzichtet werden. Dies erfolgt im Ermessen des Vermieters.
  6. Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, Verlust, fehlende Zubehör sowie verspätete Rückgabe.
  7. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäß Rückgabe der Mietgegenstände.

 

§6 Lieferung, Aufbau, Abholung

  1. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch Abholung beim Vermieter.
  2. Optional kann eine Lieferung und ein Aufbau vereinbart werden.
  3. Die Grundpauschale für Lieferung und Aufbau beginnt bei 15 €.
  4. Der endgültige Preis richtet sich nach Entfernung, Fahrtzeit und Aufwand und wird individuell festgelegt.

 

§7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  1. die Mietgegenstände sachgemäß und sorgfältig zu behandeln
  2. keine technischen Veränderungen vorzunehmen
  3. Seriennummern oder Kennzeichnungen nicht zu entfernen
  4. die Geräte nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten
  5. keine Änderungen an Software, App-Einstellungen oder Systemkonfigurationen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für das Setzen von PIN-Codes, Sperren, Zugangsbeschränkungen, Bluetooth-Verbindungen oder sonstigen Einschränkungen der Nutzung
  6. die Mietgegenstände bei Rückgabe in einem Zustand zu übergeben, der eine sofortige, uneingeschränkte Nutzung und Weitervermietung ermöglicht
  7. alle vorgenommenen Einstellungen oder Änderungen vor Rückgabe vollständig zurückzusetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen
     

Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Gäste oder andere Personen während der Mietzeit entstehen.
 

Verstößt der Mieter gegen diese Pflichten und ist der Mietgegenstand dadurch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden. Dies umfasst insbesondere auch Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie Einnahmeausfälle durch nicht mögliche Weitervermietung, soweit gesetzlich zulässig.

 

§8 Übergabe / Zustand der Mietgegenstände

  1. Der Zustand, die Funktionsfähigkeit sowie das enthaltene Zubehör der Mietgegenstände werden im Mietvertrag dokumentiert.
  2. Der Mietvertrag gilt gleichzeitig als Übergabeprotokoll, sofern dort Mietgegenstände, Zubehör und Zustand aufgeführt sind.
  3. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, dass die Geräte vollständig, funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel übergeben wurden, sofern im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist.
  4. Bei Rückgabe werden die Mietgegenstände durch den Vermieter kontrolliert. Festgestellte Schäden, Verschmutzungen oder fehlendes Zubehör können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
  5. Die Kontrolle bei Rückgabe beschränkt sich auf sichtbare Schäden, Vollständigkeit und grundlegende Funktionsfähigkeit. Verborgene Einschränkungen der Nutzung, insbesondere durch veränderte Software- oder App-Einstellungen, bleiben von der Prüfung unberührt und können nachträglich geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

 

§9 Verspätete Rückgabe / Nachgebühren

  1. Erfolgt die Rückgabe verspätet, wird für jeden angefangenen Kalendertag eine Nachgebühr berechnet.
  2. Diese beträgt:


 Wochenendmietpreis des jeweiligen Gerätes + 20 % Servicezuschlag

Beispiel:
Wochenendpreis 30 € → Nachgebühr 36 € pro Kalendertag.

     3. Die Nachgebühren können von der Kaution einbehalten werden.

 

§10 Schäden, Verlust und Diebstahl

  1. Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit.
  2. Bei Beschädigung haftet der Mieter mindestens in Höhe der Reparaturkosten.
  3. Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Inventar- und Wertliste (Anlage 1 dieser AGB).
     

§11 Nutzung von Nebelmaschinen / Veranstaltungsauflagen

  1. Der Einsatz von Nebelmaschinen kann Brandmeldeanlagen oder Rauchmelder auslösen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Nutzung beim Veranstaltungsort über entsprechende Vorschriften oder Einschränkungen zu informieren.
  3. Der Mieter haftet für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen (z. B. ausgelöste Brandmelder oder Feuerwehreinsätze).

 

§12 Nutzung im Außenbereich

Die Nutzung der Mietgegenstände im Außenbereich ist nur zulässig, wenn diese ausreichend vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Feuchtigkeit und extreme Temperaturen) geschützt sind.


 Schäden durch Witterungseinflüsse gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

 

§13 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§14 Rücktritt / höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren technischen Defekten kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

 

§15 Stornierung

Bei Stornierung gelten folgende Gebühren:

  • bis 28 Tage vorher: 25 %
  • bis 14 Tage vorher: 50 %
  • bis 7 Tage vorher: 75 %
  • unter 7 Tagen: 100 %


 §16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrages verwendet.


§17 Aufrechnung / Abtretung

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


§18 Schriftform

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


§19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

 

§20 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters in Hamburg.

 

§21 Fotobox – Druckflatrate / Druckvolumen

Bei Buchung einer Fotobox mit Druckflatrate stellt der Vermieter dem Mieter Fotopapier und Verbrauchsmaterialien in einer Menge zur Verfügung, die auf einer realistischen Einschätzung des durchschnittlichen Verbrauchs für die jeweilige Veranstaltungsdauer basiert, zuzüglich einer angemessenen Reserve.

Die Druckflatrate berechtigt zur Nutzung der Druckfunktion ohne Einzelabrechnung pro Ausdruck innerhalb des bereitgestellten Materialkontingents.

Ein Anspruch auf eine tatsächlich unbegrenzte Anzahl an Ausdrucken besteht nicht.

Die bereitgestellte Druckmenge orientiert sich an üblichen Erfahrungswerten vergleichbarer Veranstaltungen. In der Regel liegt dieser Umfang bei etwa 100 bis 250 Ausdrucken, abhängig von Art, Dauer und Größe der Veranstaltung.

Ein darüber hinausgehender Verbrauch, insbesondere bei ungewöhnlich hoher Nutzung, exzessivem Druckverhalten oder unsachgemäßer Verwendung, ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Sofern technisch möglich und organisatorisch umsetzbar, kann zusätzliches Druckmaterial gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 

Anlage 1 – Inventar- und Wertliste (Wiederbeschaffungswerte)

Die folgenden Werte stellen ungefähre Wiederbeschaffungswerte der vermieteten Geräte dar und dienen als Richtwerte im Schadensfall oder bei Verlust eines Mietgegenstandes.

 

Musikanlagen und Lautsprecher:

SOUNDBOKS 4 – ca. 1.000 €

SOUNDBOKS 3 – ca. 800 €

SOUNDBOKS Go – ca. 700 €

JBL Partybox 710 – ca. 750 €

JBL Partybox 520 – ca. 650 €

JBL Partybox 320 – ca. 550 €

Teufel ROCKSTER Neo – ca. 900 €

Teufel ROCKSTER Air 2 – ca. 700 €
 

DJ-Equipment:

Pioneer XDJ-RX3 DJ-Controller – ca. 2.100 €

 

Licht- und Effekttechnik:

BeamZ Rage 1500 Nebelmaschine – ca. 120 €

BeamZ PartyBar2 Lichtanlage – ca. 150 €

 

Audio-Zubehör:

Kabelloses Mikrofon – ca. 120 €

Kabelgebundenes Mikrofon – ca. 50 €

Mikrofonständer – ca. 35 €

 

Weiteres Zubehör:

Lautsprecherstativ – ca. 40 €

SOUNDBOKS Zusatzakku – ca. 150 €


Die angegebenen Werte dienen als Richtwerte für den Wiederbeschaffungswert im Falle von Verlust, Diebstahl oder Totalschaden. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Schadens aktuelle Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes.

Eventservice Hamburg

• Eventtechnik • Musikanlagen und Partyboxen • DJ-Controller • Fotoboxen • Karaokeanlagen & vieles mehr!

Brachetweg 5, 22179 Hamburg

📱 015208537229

📧 Kontakt@eventservicehh.de

🌐 Eventservicehh.de

Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer.

Copyright © 2026 Eventservice Hamburg - Alle Rechte vorbehalten.

Impressum | Datenschutz | AGB

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.