Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Eventservice Hamburg – Vermietung von Eventtechnik
Vermieter: Eventservice Hamburg
Brachetweg 5
22179 Hamburg
Inhaber: Jaime Sieg
Telefon: 015208537229
E-Mail: Kontakt@eventservicehh.de
Bürozeiten: Mo–Fr 10:00–22:00 Uhr
§1 Geltungsbereich / Definitionen
- Diese AGB regeln alle Mietverträge über Event- und Veranstaltungstechnik zwischen Eventservice Hamburg (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
- „Mietgegenstand“ sind Geräte und Zubehör, die im Angebot oder Mietvertrag benannt sind (z. B. Lautsprecher, Mikrofone, Nebelmaschinen, Beleuchtung, DJ-Controller, Kabel, Stative).
- „Wochenendpreis“ bezeichnet den im Angebot ausgewiesenen Preis für die als Wochenendtage bezeichneten Tage (standardmäßig Freitag 00:00–Sonntag 24:00). Abweichende Definitionen sind im Angebot verbindlich.
- „Kalendertag“ bezeichnet einen vollen Kalendertag; ein „angefangener Kalendertag“ wird als voller Kalendertag berechnet.
- Für Fotoboxen gelten separate AGB. Diese AGB gelten für private wie gewerbliche Mieter.
§2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch folgende Handlungen zustande:
- Unterzeichnung eines Mietvertrags
- schriftliche Bestätigung des Vermieters
- Zahlung der Rechnung
- tatsächliche Übergabe der Mietgegenstände
- Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese AGB an.
§3 Mietgegenstand / Zubehör
- Mietgegenstand ist ausschließlich das Equipment, das im Mietvertrag oder Angebot aufgeführt ist.
- Typische Mietgegenstände sind unter anderem:
- SOUNDBOKS 3
- SOUNDBOKS 4
- SOUNDBOKS Go
- JBL Partybox 320
- JBL Partybox 520
- JBL Partybox 710
- Teufel ROCKSTER Neo
- Teufel ROCKSTER Air 2
- BeamZ Rage 1500 Nebelmaschine
- BeamZ PartyBar2 Lichtanlage
- Pioneer XDJ-RX3 DJ-Controller
sowie Zubehör wie Mikrofone, Akkus, Kabel, Stative und weiteres Equipment.
§4 Mietzeit / Verlängerung / Rückgabe
- Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag oder Angebot.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände vollständig und vertragsgemäß zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Bei verspäteter Rückgabe gelten die Regelungen gemäß §9.
§5 Mietpreis, Zahlung, Kaution
- Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.
- Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Der Mietpreis ist spätestens vor Übergabe der Mietgegenstände zu zahlen.
- Für jede Vermietung wird eine Kaution von 200 € erhoben.
- Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, Verlust, fehlendem Zubehör sowie verspäteter Rückgabe.
§6 Lieferung, Aufbau, Abholung
- Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch Abholung beim Vermieter.
- Optional kann eine Lieferung und ein Aufbau vereinbart werden.
- Die Grundpauschale für Lieferung und Aufbau beginnt bei 15 €.
- Der endgültige Preis richtet sich nach Entfernung, Fahrtzeit und Aufwand und wird individuell festgelegt.
§7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Mietgegenstände sachgemäß und sorgfältig zu behandeln
- keine technischen Veränderungen vorzunehmen
- Seriennummern oder Kennzeichnungen nicht zu entfernen
- die Geräte nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten
Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Gäste oder andere Personen während der Mietzeit entstehen.
§8 Übergabe / Zustand der Mietgegenstände
- Der Zustand, die Funktionsfähigkeit sowie das enthaltene Zubehör der Mietgegenstände werden im Mietvertrag dokumentiert.
- Der Mietvertrag gilt gleichzeitig als Übergabeprotokoll, sofern dort Mietgegenstände, Zubehör und Zustand aufgeführt sind.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, dass die Geräte vollständig, funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel übergeben wurden, sofern im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist.
- Bei Rückgabe werden die Mietgegenstände durch den Vermieter kontrolliert. Festgestellte Schäden, Verschmutzungen oder fehlendes Zubehör können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
§9 Verspätete Rückgabe / Nachgebühren
- Erfolgt die Rückgabe verspätet, wird für jeden angefangenen Kalendertag eine Nachgebühr berechnet.
- Diese beträgt:
Wochenendmietpreis des jeweiligen Gerätes + 20 % Servicezuschlag
- Beispiel:
Wochenendpreis 30 € → Nachgebühr 36 € pro Kalendertag. - Die Nachgebühren können von der Kaution einbehalten werden.
§10 Schäden, Verlust und Diebstahl
- Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit.
- Bei Beschädigung haftet der Mieter mindestens in Höhe der Reparaturkosten.
- Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Inventar- und Wertliste (Anlage 1 dieser AGB).
§11 Nutzung von Nebelmaschinen / Veranstaltungsauflagen
- Der Einsatz von Nebelmaschinen kann Brandmeldeanlagen oder Rauchmelder auslösen.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Nutzung beim Veranstaltungsort über entsprechende Vorschriften oder Einschränkungen zu informieren.
- Der Mieter haftet für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen (z. B. ausgelöste Brandmelder oder Feuerwehreinsätze).
§12 Nutzung im Außenbereich
Die Nutzung der Mietgegenstände im Außenbereich ist nur zulässig, wenn diese ausreichend vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Feuchtigkeit und extreme Temperaturen) geschützt sind.
Schäden durch Witterungseinflüsse gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
§13 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§14 Rücktritt / höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren technischen Defekten kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
§15 Stornierung
Bei Stornierung gelten folgende Gebühren:
- bis 28 Tage vorher: 25 %
- bis 14 Tage vorher: 50 %
- bis 7 Tage vorher: 75 %
- unter 7 Tagen: 100 %
§16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrages verwendet.
§17 Aufrechnung / Abtretung
Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§18 Schriftform
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
§20 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters in Hamburg.
Anlage 1 – Inventar- und Wertliste (Wiederbeschaffungswerte)
Die folgenden Werte stellen ungefähre Wiederbeschaffungswerte der vermieteten Geräte dar und dienen als Richtwerte im Schadensfall oder bei Verlust eines Mietgegenstandes.
Musikanlagen und Lautsprecher:
SOUNDBOKS 4 – ca. 1.000 €
SOUNDBOKS 3 – ca. 800 €
SOUNDBOKS Go – ca. 700 €
JBL Partybox 710 – ca. 750 €
JBL Partybox 520 – ca. 650 €
JBL Partybox 320 – ca. 550 €
Teufel ROCKSTER Neo – ca. 900 €
Teufel ROCKSTER Air 2 – ca. 700 €
DJ-Equipment:
Pioneer XDJ-RX3 DJ-Controller – ca. 2.100 €
Licht- und Effekttechnik:
BeamZ Rage 1500 Nebelmaschine – ca. 120 €
BeamZ PartyBar2 Lichtanlage – ca. 150 €
Audio-Zubehör:
Kabelloses Mikrofon – ca. 120 €
Kabelgebundenes Mikrofon – ca. 50 €
Mikrofonständer – ca. 35 €
Weiteres Zubehör:
Lautsprecherstativ – ca. 40 €
SOUNDBOKS Zusatzakku – ca. 150 €
Die angegebenen Werte dienen als Richtwerte für den Wiederbeschaffungswert im Falle von Verlust, Diebstahl oder Totalschaden. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Schadens aktuelle Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes.
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